Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle Geschäftsabläufe und Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen werden ausdrücklich in Schriftform erfolgen.

Angebote

Unsere Angebote sind freibleibend. Sie erlangen Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung oder Fakturierung des Auftrages durch Carat Oberflächentechnik. Für produktionstechnische Änderungen, die einen geänderten Rohstoffeinsatz erfordern, behalten wir uns eine Anpassung des Lieferpreises vor.

Bestellungen

Bestellungen sind schriftlich einzureichen. Telefonische Bestellungen nehmen wir aufgrund der möglichen Fehlerquellen bei der Übermittlung mit Vorbehalt entgegen. Für Übermittlungsfehler, sowie Fehler, die durch undeutlich geschriebene Bestellungen oder durch undeutliche Beschreibungen in Bestellungen entstehen, übernimmt die Firma Carat Oberflächentechnik keine Haftung. Bei Auftragserteilung im Namen Dritter haftet der Besteller für die Richtigkeit des Auftrages und die Bezahlung der gesamten Forderung..

Preise

Alle angebotenen Preise sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Liegt zwischen unserer Angebotsannahme und der Auftragserteilung ein Zeitraum von mehr als zwei Monaten, so behalten wir uns wegen zwischenzeitlicher Materialpreiserhöhungen und Lohnsteigerungen eine entsprechende Preiserhöhung bei der Lieferung vor. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Spezialanfertigungen, die einen gewissen Warenwert erreichen, ist eine Anzahlung von 30% bei Vertragsabschluss und 70% innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungslegung erforderlich. Versand- und Verpackungskosten werden extra berechnet und sind vom Besteller zu tragen.

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen unseres Werkes sind immer innerhalb von 20 Kalendertagen zu zahlen. Skonto wird, außer es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, nicht gewährt und bei eigenmächtigem Abzug von uns nachgefordert. Bei Zahlungsverzug berechnet Carat Oberflächentechnik eine Verwaltungsgebühr von € 2,50 per Mahnung. Die Berechnung von Verzugszinsen bleibt uns vorbehalten. Ist die Erfüllung unseres Zahlungsanspruchs gefährdet, sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen und wegen aller Ansprüche Bürgschaften oder andere Sicherungsleistungen in ausreichender Höhe zu verlangen. Wird eine verlangte Sicherheit nicht geleistet, so werden unsere gesamten Forderungen sofort fällig. Gegen unsere Forderungen ist die Aufrechnung mit Forderungen unserer Geschäftspartner ausgeschlossen, sofern nicht die Forderungen unserer Geschäftspartner unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Toleranzen, Mengenabweichungen

Für alle von der Firma Carat Oberflächentechnik angegebenen Maße, Farbtöne usw. gelten die branchenüblichen oder dem Verwendungszweck vertretbaren Toleranzen. Bei Offsetdruck und Siebdruck behalten wir uns eine Mehrlieferung oder Minderlieferung von bis zu 10% vor.

Entwürfe, Schutzrechte

Entwürfe und Logos, die von Carat erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden, sowie von Carat gefertigte Fotografien, Reinzeichnungen, Filme, Datensätze, Modelle und Prägewerkzeuge oder Vergleichbares bleiben auch nach Bezahlung unser Eigentum, wenn nicht anders schriftlich vereinbart. Ebenso bleibt die Firma Carat Inhaber der hieran bestehenden gewerblichen Schutzrechte und Urheberrechte. Ein Verstoß den jeweiligen Verwendungszweck weiter an Dritte abzugeben, berechtigt den Auftragnehmer eine Vertragsstrafe zu verlangen. Der Auftraggeber sichert uns zu, dass die von ihm an uns gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben, bestehende Patent-, Lizenz-, Warenzeichen- oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, einschließlich Urheberrechte Dritter, nicht berühren und solche Rechte durch die gelieferten Entwürfe und Ausführungsvorgaben nicht verletzt werden. Eine diesbezügliche Untersuchungspflicht obliegt uns nicht. Im Falle unserer Inanspruchnahme durch Dritte wegen der Verletzung eines solchen Grundrechts, stellt uns der Auftraggeber von sämtlichen sich hieraus ergebenden Zahlungsverpflichtungen frei.

Liefertermine

Die Angabe von Lieferterminen erfolgt in Arbeitstagen. Alle Lieferungen, die wir nicht ausdrücklich als Termin bestätigen, sind unverbindlich.

Lieferverzögerungen

Schadensersatzansprüche oder ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung auf unser Verschulden zurückzuführen ist und Sie uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Bei Lieferverzögerungen, die nicht auf unserem Verschulden beruhen, sind wir berechtigt, eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist zu verlangen.

Lieferung

Die Lieferung erfolgt unfrei ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Firma Carat Oberflächentechnik ist zu Teillieferungen und deren Berechnung berechtigt. Versand ins Ausland erfolgt nur gegen unwiderrufliches Akkreditiv oder Vorkasse. Nachnahmelieferungen behalten wir uns vor. Unsere Verpackung wird auf Grundlage des Selbstkostenpreises in Rechnung gestellt, eine Rücknahmepflicht durch das Abfallentsorgungsgesetz besteht nicht, da unsere Verpackungen, insbesondere für Schilder, für einen zerstörungsfreien Weitertransport konzipiert sind.

Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen aus der Geschäftsbeziehung, inkl. der Nebenkosten, beglichen sind. Wird durch uns von dem Recht der Rücknahme Gebrauch gemacht, muss der Rücktritt vom Vertrag durch uns schriftlich, per Einschreiben, erklärt werden. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren treten Sie mit allen Neben- und Sicherungsrechten an uns ab. Wenn uns die Verwirklichung unserer Ansprüche gefährdet erscheint, haben Sie als unser Geschäftspartner auf Verlangen die Abtretung Ihrer Abnehmer schriftlich anzuzeigen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Sicherungsabtretungen oder Verpfändungen durch Sie dürfen nicht vorgenommen werden.

Haftungsbeschränkungen

Für Schäden unserer Geschäftspartner haftet die Carat Oberflächentechnik lediglich, wenn diese auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen. Für Schäden infolge höherer Gewalt haften wir nicht.

Gewährleistung

Jede Ware gleich ob angeliefert oder persönlich vom Kunden abgeholt – und jede Leistung ist sofort nach Erhalt auf Mängel und ggf. Fehler im Text und der Farbgebung zu untersuchen. Mängelrügen müssen innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Wareneingang bei uns vorliegen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, es sei denn, es handelt sich um versteckte Mängel. Bei Mangelhaftigkeit der Ware oder Montage sind wir wahlweise zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Der Auftraggeber kann nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung eine Ermäßigung des Warenwertes verlangen. Zur Nachbesserung ist uns eine angemessene, branchenübliche Frist zu setzen. Führt unser Gesprächspartner oder ein von ihm Beauftragter die Nachbesserung durch, ohne dass wir mit der Beseitigung der Mängel in Verzug waren, so ist unsere Gewährleistung ausgeschlossen. Für Transportschäden haften wir nicht. Diese sind bei Übergabe dem Beförderer zu melden und diesem gegenüber geltend zu machen.

Rücktritt vom Kaufvertrag, Umtausch

Rücktritt von einem erteilten Auftrag, Warenumtausch und Warenrückgabe sind generell nicht möglich. Ihre Bestellungen werden bereits unverzüglich am Eingangstag erfasst und in Teilbereichen bearbeitet. Dies kann dazu führen, dass dann bereits entstandenen Kosten bis zum jeweiligen Stand der Produktion zu ersetzen sind – auch wenn wir dem Auftragsrückzug schriftlich zustimmen.

Datenschutz

Kundendaten werden gemäß den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDGS) gespeichert.

Abwehrklausel

Für alle von uns geschlossenen Verträge gelten ausschließlich unsere „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Schlussbestimmungen

Individualabreden ändern unsere Geschäftsbedingungen nur, sofern sie unsererseits durch die Geschäftsleitung schriftlich bestätigt sind. Für alle vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. Falls Teile dieser „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ rechtlich unwirksam sind oder werden, werden die übrigen Teile hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Teile tritt das allgemeine Recht, das dem wirtschaftlichen Ziel der unwirksamen Teile am nächsten kommt.